Cookie-Richtlinie
Diese Richtlinie erklärt, welche Cookies auf veldoris.click zum Einsatz kommen können, wofür sie genutzt werden und wie Sie Ihre Zustimmung verwalten.
A. Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Sie helfen dabei, Einstellungen wiederzuerkennen oder technische Abläufe zu ermöglichen.
B. Welche Kategorien von Cookies verwenden wir?
Wir unterscheiden vier Kategorien: notwendige Cookies, funktionale Cookies, Statistik-Cookies und Marketing-Cookies. Nur notwendige Cookies werden ohne gesonderte Einwilligung gesetzt.
C. Welche notwendigen Cookies setzen wir ein?
Ein notwendiger Cookie speichert Ihre Cookie-Präferenz selbst, damit das Banner nicht bei jedem Seitenaufruf erneut erscheint. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 TTDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
D. Welche funktionalen Cookies gibt es?
Funktionale Cookies können beispielsweise Anzeigeeinstellungen oder bereits ausgeklappte Menüpunkte speichern. Sie werden nur mit Ihrer Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG gesetzt.
E. Verwenden wir Statistik-Cookies?
Statistik-Cookies können eingesetzt werden, um allgemein nachzuvollziehen, wie Seiten genutzt werden. Sie werden ausschließlich bei aktiver Einwilligung aktiviert und sind ansonsten deaktiviert.
F. Verwenden wir Marketing-Cookies?
Marketing-Cookies dienen dazu, Anzeigen auf anderen Plattformen relevanter zu gestalten. Auch diese Kategorie wird nur nach ausdrücklicher Zustimmung aktiviert.
G. Wie können Sie Ihre Auswahl ändern oder widerrufen?
Ihre Auswahl können Sie jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Cookie-Banner beim ersten Besuch anpassen, oder indem Sie gespeicherte Cookies über Ihre Browsereinstellungen löschen und die Seite neu laden.
H. Wie lange gelten die Cookie-Einstellungen?
Ihre Einwilligung wird für einen begrenzten Zeitraum von etwa sechs Monaten gespeichert. Danach werden Sie erneut um Ihre Zustimmung gebeten.
I. Welche Rechtsgrundlage gilt für den Einsatz von Cookies?
Für notwendige Cookies gilt § 25 Abs. 2 TTDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für alle übrigen Kategorien gilt § 25 Abs. 1 TTDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, das heißt Ihre ausdrückliche Einwilligung.